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Brauwesen im Mittelalter
Das Braurecht stand nur Bürgern einer Stadt zu. Sie brauten zuerst daheim, später in von der Stadt errichteten Brauhäusern. 15 Scheffel gerste ergaben 1 Gebräu von 19 bis 20 Viertel Bier zu je 7 Eimern. Ausgeschenkt wurde reihum, wer gerade gebraut hatte. Der Verdienst betrug etwa 90 Gulden. Wer Steuerschulden hatte, durfte nicht brauen. So erzwang man Steuerpünktlichkeit. Nach den Husittenkriegen braute auch der Adel. Die Bauern durften nur bei ihm kaufen, nicht in der Stadt.
(Quelle: Schmidtmayer, Alfred, Geschichte der Sudetendeutschen, Seite 43)